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Installation

Prototypen für den Stromdiebstahl, 1999

Leuchtobjekte aus der Serie Prototypen für den Stromdiebstahl; Pinselzeichnungen und Siebdrucke auf Papier und Kunststofffolie, leitfähige Lacke,  phosphoreszierende Pigmente, Verbundglas, Stromzähler, 230-Volt-Anschluss, ausgedrucktes Gerichtsurteil von 1896, Leuchtelemente je 44 x 45
cm

Installationsansicht: ehemaliger Förderstollen der Steinkohlezeche Pliesberg, zugänglich für Besucher über das Museum Industriekultur Osnabrück

Der zum Leuchten der farbigen Flächen benötigte Strom ist so gering, dass ein angeschlossener Stromzähler den Verbrauch nicht messen kann. Die Bilder entziehen dem Stromnetz Energie, was jedoch wegen der Geringfügigkeit nicht nachweisbar und damit in Rechnung gestellt werden kann. Das folgende Gerichtsurteil bzgl. „Stromdiebstahl“ wurde als Ausdruck für die Installation verwendet: „Kann Elektrizität oder elektrischer Strom Gegenstand eines Diebstahls oder einer Unterschlagung sein?“ StGB §§ 242, 246, IV. Strafsenat. Urt. v. 20. Oktober 1896 g. W. Rep. 2609/96, Landgericht Kiel.