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Installation

Stromdiebstahl unter Tage, 2001

Lichtinstallation; in transparente Schutzfolie einlaminierte Elektrolumineszenz-Siebdrucke, Elektrokabel, Zwischenstromzähler, 230-Volt-Anschluss, ausgedrucktes Gerichtsurteil von 1896 bzgl. „Stromdiebstahl“, Landgericht Kiel

Installationsansicht: ehemaliger Förderstollen der Steinkohlezeche Pliesberg, zugänglich für Besucher über das Museum Industriekultur Osnabrück

Über Zwischenstromzähler, die sichtbar im Erdgeschoss des Museums präsentiert wurden, führten stromführende, rote Kabel (230 V AC) in die Schachtgrube und weiter in den ehemaligen Förderstollen der Steinkohlezeche Pliesberg. Im heutigen für Besucher zugänglichen Stollen waren die Kabel mit flexiblen, selbst gefertigten EL-Leuchtbändern verbunden. Der zum Leuchten dieser Bänder benötigte elektrische Strom war dabei so gering, dass die angeschlossenen Stromzähler (im Erdgeschoss) den Verbrauch nicht messen konnten. Als Ausdruck für ein Gerichtsurteil bzgl. „Stromdiebstahl“ wurde verwendet: „Kann Elektrizität oder elektrischer Strom Gegenstand eines Diebstahls oder einer Unterschlagung sein?“ StGB §§ 242, 246, IV. Strafsenat. Urt. v. 20. Oktober 1896 g. W. Rep. 2609/96, Landgericht Kiel.